Rezensionen zum Thema Krieg
Wenn die Leugnung der Nakba unter Strafe gestellt wäre
Gedanken zum Buch 'Die ethnische Säuberung Palästinas' von Ilan Pappe - 12.12.2007

Ilan Pappe: Die ethnische Säuberung Palästinas. Zweitausendeins, Frankfurt am Main 2007. 413 Seiten, 22 Euro


Nakba ist ein arabisches Wort. Das Wort steht für die ethnische Säuberung Palästinas. Es steht für Katastrophe, Tod und Vertreibung. Es steht für Massaker an der Zivilbevölkerung und die systematische Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus ihrer Heimat, die 1948 einen Höhepunkt an Brutalität und Ausmaß erreichte. Es steht für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ein Verbrechen Israels gegen die palästinenische Bevölkerung, das bis heute geleugnet wird. Dabei wissen wir doch:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung eine Handlung billigt, leugnet oder verharmlost, die in der Absicht unternommen wurde, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, indem ein Mitglied der Gruppe getötet, einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt oder die Gruppe unter Lebensbedingungen gestellt wird, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.

So oder ähnlich hieße es in Deutschland im Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches über den Tatbestand der Volksverhetzung, wenn dieser Paragraph nicht auf einen bestimmten historischen Zusammenhang beschränkt wäre. Gäbe es diese Einschränkung nicht, bestünde kein Zweifel: das Leugnen oder Verharmslosen der Nakba stünde unter Strafe. Es wäre genau der beschriebene, mit lebenslanger Haft zu ahndende Tatbestand des Völkermords, wie er aus Paragraph 6 der Völkerstrafgesetzbuches übernommen ist, der in Zusammenhang mit der Nakba erfüllt wäre.

Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit bis zu 20 Jahren bestraft.

So oder ähnlich hieße es in Österreich in einem Verbotsgesetz in den Paragraphen 3g und 3h, wenn diese nicht auf einen bestimmten historischen Zusammenhang beschränkt wären. Auch hier ist es keine Frage: das Leugnen der Nakba wäre unter Strafe gestellt.

Eine Person, die schriftlich oder mündlich eine Aussage veröffentlicht, die das Ausmaß eines Verbrechens gegen ein Volk oder gegen die Menschlichkeit leugnet oder verharmlost, in der Absicht die Täter solcher Handlungen zu verteidigen oder Sympathie oder Übereinstimmung mit ihnen zum Ausdruck zu bringen, soll mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

So oder ähnlich hieße es in Israel im Paragraphen 2 des Gesetzes 5746, wenn dieser Paragraph nicht auf einen bestimmten historischen Zusammenhang und nicht in erster Linie auf ein ganz bestimmtes Volk beschränkt wäre. Auch bei dieser Formulierung des Gesetzestextes stünde der Tatbestand der Nakba-Leugnung zweifelsohne unter Strafe.

Wäre das so, ein großer Teil der in Politik und Medien Tätigen säße hinter Gittern oder hätte dort gesessen - nicht nur in Israel, sondern auch in vielen anderen Ländern der 'westlichen' Welt. Nur: die Realität sieht anders aus. Es gibt solche und solche Verbrechen - solche, die geahndet, und solche, die nicht geahndet werden, solche, deren Leugnung verfolgt, und solche, deren Leugnung nicht verfolgt wird. Das kommt ganz drauf an. Das hängt von der Machtkonstellation ab. Die Verbrechen, die Israel im Zuge der Staatsgründung - und danach - begangen hat, werden jedenfalls weder geahndet, noch wird deren Leugnung verfolgt.

Memorizid: Ilan Pappe und der Verlust der Erinnerung

Der israelische Historiker Ilan Pappe, der die systematischen Grausamkeiten, die von Isarel im Zusammenhang mit der Staatsgründung 1948 an der palästinensischen Bevölkerung begangen wurden, nicht leugnet, sondern ganz im Gegenteil klar benennt und in seinem Buch 'Die ethnische Säuberung Palästinas' offen beim Namen nennt, und der für das systematische Auslöschen der Erinnerung den treffenden Begriff 'Memorizid' geprägt hat, wird unter Druck gesetzt und ins Exil getrieben.

Dieses Buch ist eine Pflichtlektüre für alle, die an der historischen Wahrheit interessiert sind. Ilan Pappe, israelischer Historiker und Politikwissenschaftler, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Haifa und Leiter des dortigen Instituts für Konfliktforschung, zeichnet anhand von Augenzeugenberichten, Tagebuchauszügen und Dokumenten aus Militärarchiven, die bis vor kurzem unter Verschluss gehalten wurden, ein erschütterndes Bild der Ereignisse der Jahre 1947/48.

1946-2000:
Palästina wird von der Landkarte getilgt

Ilan Pappe zeigt auf, dass die Gründung seines Heimatlandes Israel mit einer geplanten ethnischen Säuberung verbunden ist. Seine Forschungsergebnisse stehen im eklatanten Widerspruch zur offiziellen Geschichtsschreibung, die den bis heute anhaltenden Exodus der palästinensischen Bevölkerung als Akt der systematischen Vertreibung durch das zionistische Israel leugnet. Ilan Pappe zerstört auf diese Weise den Gründungsmythos des Staates Israel und löst damit wütende Reaktionen aus.

Verleugnung der wissenschaftlichen Arbeit: "Ein Irrer kommt selten allein"

ARD-Sendung 'Titel, Thesen, Temperamente' vom 18.11.2007: "Pappe hat eine Mission: Ausgewogenheit und Differenzierung sind seine Sache nicht... Er nennt sich Historiker, seine Gegner nennen ihn einen Übertreiber und Provokateur."

Ralf Balke, Autor des Buches 'Israel', im 'Tagesspiegel' vom 26.11.2007: "Ilan Pappe will den Gründungsmythos Israels entlarven. Dabei entlarvt er sich selbst."

Prof. Dr. h.c. Manfred Lahnstein, ehemaliger Minister und langjähriger Präsident der 'Deutsch-Israelischen-Gesellschaft' bei 'Honestly Concerned': "Auf dem deutschen Büchermarkt macht ein Buch von sich reden, das der israelische Autor Ilan Pappé...der sich wohl als 'Historiker' bezeichnen würde... geschrieben hat... Das ist der brutalste Angriff auf die historische Wahrheit, der mir seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion untergekommen ist." (Siehe dazu: offener Brief von Claudia Karas an Manfred Lahnstein)

Henryk M. Broder: "Pappes exklusivste Beweise sind diejenigen, die er erfunden hat.... Beachten Sie bitte [in Pappes Website] die Abteilung Middle East Scholars mit Links zu Finkelstein, Chomsky und Shahak. Ein Irrer kommt selten allein." Diese Verunglimpfung formuliert der 'Spiegel'-Autor und Israel-Lobbyist in seiner 'Achse des Guten'.

Schlüsselwerk der Geschichte

Die Zahl der Besprechungen des Buches ist gemessen an seiner Bedeutung erschreckend gering. Die Zahl der Rezensionen in Publikationen, die einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sind, ist noch geringer. Und fast verschwindend ist unter diesen Veröffentlichungen die Anzahl der Besprechungen, die dieses Buch als ein Schlüsselwerk der Geschichte würdigen. Allenfalls sind diesbezüglich 3sat, die in Zürich erscheinende WoZ und ein Beitrag des ehemaligen ARD-Nahost-Korrespondenten, Marcel Pott, im Deutschlandfunk zu nennen. (3sat.de, woz.ch, dradio.de)

Ein Irrer habe die Beweise erfunden, lesen wir bei Henryk M. Broder. Das ist ein ohnmächtiger Versuch, sich gegen die erdrückende Beweislage zu stemmen, um als unkritischer Verfechter der Politik Israels nicht zum Mittäter zu werden.

Es sind die 'Central Zionist Archives', in denen die Äußerung des späteren israelischen Ministerpräsidenten David Ben Gurion "Ich bin für Zwangsumsiedlung; darin sehe ich nichts Unmoralisches" dokumentiert ist - im Sitzungsprotokoll der 'Jewish Agency Executive' vom 12. Juni 1938, worüber Marcel Pott schreibt: "Schon das dem Vorwort des Autors vorangestellte Zitat des Staatsgründers David Ben Gurion bringt den Leser dazu, die erste Fußnote zu studieren. Er will wissen, wann genau der in Israel als 'Vater der Nation' verehrte Ben Gurion diesen Satz über die arabische Bevölkerung Palästinas gesagt und wem gegenüber er sich so geäußert hat... Am 12. Juni 1938... war bereits klar erkennbar, dass das von der britischen Kolonialmacht beherrschte Palästina zu einem dauerhaften Konfliktherd werden würde, denn die aus Europa gekommenen Juden waren Zionisten - also jüdische Nationalisten - die in dem von Arabern bewohnten Land einen jüdischen Nationalstaat gründen wollten. Das brachte sie als zugewanderte Minderheit zwangsläufig in Gegensatz zu der arabischen Nationalbewegung der einheimischen Bevölkerung in Palästina, die die überwältigende Mehrheit darstellte."

Es sind die Archive der Israel Defense Forces (IDF) und die Archive der Untergrundmiliz Hagana, in denen der Plan D, der am 10. März 1948 von späteren führenden israelischen Politkern verabschiedete Masterplan zur ethnischen Säuberung Palästinas, sowie die Einsatzbefehle an die militärischen Einheiten zur Umsetzung dieses Plans zu finden sind. Das alles ist nicht so einfach vom Tisch zu wischen, wie die Israel-Lobbyisten es versuchen.

"Die Befehle gaben detailliert", so heißt es im Vorwort des Buches, "die Einsatzmethoden zur Zwangsräumung vor: groß angelegte Einschüchterungen; Belagerung und Beschuss von Dörfern und Wohngebieten; Niederbrennen der Häuser mit allem Hab und Gut; Vertreibung; Abriss und schließlich Verminung der Trümmer, um eine Rückkehr der vertriebenen Bewohner zu verhindern. Jede Einheit erhielt eine Liste mit Dörfern und Stadtvierteln, den Zielen dieses Masterplans." Das alles ist belegt durch Quellen, die Ilan Pappe in seinem Buch explizit angibt und über die er Rechenschaft ablegen kann.



Anhang:

Deutschland, Strafgesetzbuch, § 130 Volksverhetzung [bundesrecht.juris.de]:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Deutschland, Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), § 6 Völkermord [bundesrecht.juris.de]:
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
ein Mitglied der Gruppe tötet,
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Deutschland, Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit [bundesrecht.juris.de]:
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
10 eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) 1 Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist.
2 In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

Österreich, Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP [erinnerungsort.at]
§ 3g: Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
§ 3h: Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Israel, Denial of Holocaust (Prohibition) Law, 5746-1986 [mfa.gov.il]:
2. A person who, in writing or by word of mouth, publishes any statement denying or diminishing the proportions of acts committed in the period of the Nazi regime, which are crimes against the Jewish people or crimes against humanity, with intent to defend the perpetrators of those acts or to express sympathy or identification with them, shall be liable to imprisonment for a term of five years.

Israel, Law on the Prevention and Punishment of Genocide, 5710-1950 (verabschiedet am 29.3.1950, unterzeichnet von Ministerpräsident David Ben Gurion, Justizminister Pinchas Rosen und Staatspräsident Chaim Weizmann) [preventgenocide.org/il]
1. (a) In this Law, "genocide" means any of the following acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious (hereinafter referred to as "group"), as such:
(1) killing members of the group;
(2) causing serious bodily or mental harm to members of the group;
(3) inflicting on the group conditions of life calculated to bring about its physical destruction, in whole or in part;
(4) imposing measures intended to prevent births within the group;
(5) forcibly transferring children of the group to another group.
(b) In subsection (a), "child" means a person under eighteen years of age.
2. A person guilty of genocide shall be punishable with death; provided that if he committed the act constituting the offence under circumstances which, but for section 6, would exempt him from criminal responsibility or would be a reason for the offence, and he tried to the best of his ability to mitigate the consequences of the act, be shall be liable to imprisonment for a term of not less than ten years.
3. (a) A person guilty of any of the following acts shall be treated like a person guilty of genocide:
(1) conspiracy to commit genocide;
(2) incitement to commit genocide;
(3) attempt to commit genocide;
(4) complicity in genocide. [...]

Israel, Nazis and Nazi Collaborators (Punishment) Law, 5710-1950 (verabschiedet am 1.8.1950, unterzeichnet von Ministerpräsident David Ben Gurion, Justizminister Pinchas Rosen und Knesset-Vorsitzendem Yosef Sprinzak) [mfa.gov.il]:
Crimes against the Jewish people, crimes against humanity and war crimes.
1. (a) A person who has committed one of the following offences -
(1) done, during the period of the Nazi regime, in an enemy country, an act constituting a crime against the Jewish people;
(2) done, during the period of the Nazi regime, in an enemy country, an act constituting a crime against humanity;
(3) done, during the period of the Second World War, in an enemy country, an act constituting a war crime,
is liable to the death penalty.
(b) In this section -
"crime against the Jewish people" means any of the following acts, committed with intent to destroy the Jewish people in whole or in part:
(1) killing Jews;
(2) causing serious bodily or mental harm to Jews;
(3) placing Jews in living conditions calculated to bring about their physical destruction;
(4) imposing measures intended to prevent births among Jews;
(5) forcibly transferring Jewish children to another national or religious group;
(6) destroying or desecrating Jewish religious or cultural assets or values;
(7) inciting to hatred of Jews;
"crime against humanity" means any of the following acts:
murder, extermination, enslavement, starvation or deportation and other inhumane acts committed against any civilian population, and persecution on national, racial, religious or political grounds;
"war crime" means any of the following acts:
murder, ill-treatment or deportation to forced labour or for any other purpose, of civilian population of or in occupied territory; murder Or ill-treatment of prisoners of war or persons on the seas; killing of hostages; plunder of public or private property; wanton destruction of cities, towns or villages; and devastation not justified by military necessity. [...]


Auszug aus der Veröffentlichung von Prof. Dr.h.c. Manfred Lahnstein bei honestly-concerned.org

"Ethnische Säuberung in Israel? Notwendige Polemik gegen einen, der entweder ein komischer Kauz oder ein nützlicher Idiot ist"


Auf dem deutschen Büchermarkt macht ein Buch von sich reden, das der israelische Autor Ilan Pappé unter dem Titel „Die ethnische Säuberung Palästinas“ geschrieben hat. In ihm behauptet er, der sich wohl als 'Historiker' bezeichnen würde, es habe bereits vor der Staatsgründung Israels einen jüdischen Plan zur ethnischen Säuberung Palästinas gegeben. Nach diesem Plan sei seit 1948 vorgegangen worden, und die Politik Israels seit dem Sechstagekrieg 1967 würde bis heute durch diesen Plan beeinflusst.

Das ist der brutalste Angriff auf die historische Wahrheit, der mir seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion untergekommen ist. [...]

Ob Pappé nun ein Eigenbrötler, ein verirrter Idealist oder ein nützlicher Idiot ist, das ist unerheblich. Landauf, landab wird er jedenfalls zum Kronzeugen für antiisraelisches und auch antisemitisches Vorurteil. Dem muss entgegengetreten werden.

Prof. Dr.h.c. Manfred Lahnstein
Im November 2007



Offener Brief von Claudia Karas vom 8.12.2007 an Prof. Dr.h.c. Lahnstein als Erwiderung auf dessen Veröffentlichung zum Buch 'Die ethnische Säuberung Palästinas' von Ilan Pappe

Guten Tag, Herr Prof. Dr.h.c. Lahnstein,

in Ihrer „Polemik gegen einen, der entweder ein komischer Kauz oder ein nützlicher Idiot ist“ wiederholen Sie die Mythen Israels, die längst widerlegt sind. Mangels sachlich fundierter Kritik gegen das Buch „Die ethnische Säuberung Palästinas“ bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den anerkannten Historiker Ilan Pappe herabzuwürdigen und zu beleidigen. Dieses Verhalten ist typisch für all diejenigen, die israelische Verbrechen totschweigen und den Palästinozid bestreiten. Wie viele Leugner der israelischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind auch Sie kein Mann des Ausgleichs und der Verständigung - offensichtlich schon gar nicht als Aufsichtsratsvorsitzender und Ehrenprofessor der Universität Haifa und langjähriger Präsident der Deutsch Israelischen Gesellschaft.

Was Sie als den „brutalste(n) Angriff auf die historische Wahrheit“ bezeichnen, ist doch unter Historikern längst Konsens, dass nämlich die palästinensische Bevölkerung durch Einschüchterung und Terror systematisch vertrieben wurde und nicht „freiwillig“ flüchtete. Die Behauptung, die Flucht sei von der arabischen Führung gesteuert worden, „erwies, obwohl ihre Unglaubwürdigkeit auf der Hand lag, sich viele Jahre lang als propagandistisch wirksam... eine Unterstellung, die sowohl der militärischen Logistik, als auch der menschlichen Logik Hohn sprach... Tausende ... Dokumente beweisen, dass die ‚Befehl-von-oben’-Theorie falsch ist, und zeugen im Gegenteil von erheblichen Anstrengungen des AHC und der arabischen Staaten, die Fluchtbewegung einzudämmen...“ (Simcha Flapan, "Die Geburt Israels. Mythos und Wirklichkeit" Melzer-Verlag)

Der Historiker Benny Morris schreibt ebenfalls, dass die Gewalt, die Einschüchterung und die Vertreibung der zivilen palästinensischen Bevölkerung schon im Dezember 1947 begann „in general the emigration was a direct result of ... specific Haganah attacks ... Several Communities were attacked or surrounded and expelled by Haganah units .... “ und auf Seite 54: "Like the Beduins, the villagers of the Sharon decamped over december 1947 - March 1948 mainly because of Haganah ...attacs or fear of such attacks ......." Terror und Krieg gegen die zivile Bevölkerung hat also längst begonnen, bevor arabische Truppen Israel angriffen.

Als Beispiel erinnere ich an das Massaker von Deir Yassin am 9. April 1948 - also gut einen Monat vor der Staatsgründung – das eine riesige Fluchtbewegung auslöste und gleichsam als Fanal wirkte und sich unauslöschlich in das kollektive Gedächtnis der zu hunderttausenden aus ihrer angestammten Heimat Vertriebenen einbrannte. „Menachem Begin hat sich ... damit gebrüstet, dass es ohne Deir Yassin kein Israel gäbe und nach Deir Yassin die zionistischen Kräfte „wie ein heißes Messer in Butter" vordringen konnten.“ (Afif Safieh, zitiert von John Rose in „Mythen des Zionismus. Stolpersteine auf dem Weg zum Frieden", Rotpunkt-Verlag)

„.. es gibt keinen Zionismus, Kolonisierung oder einen jüdischen Staat ohne Vertreibung der Araber und die Enteignung ihres Landes.“ meinte Yoram Bar Porath, in der Zeitung Yediot Aahronot, 14.07.1972, und Benni Morris ist gar der Meinung, man habe im Jahr 1948 nur halbe Arbeit geleistet. In einem Interview vom 09.01.2004 sagt er ganz offen: "Wenn es die Umstände erfordern, wird die Ausrottung (der Palästinenser) die "final solution" sein.

Es ist daher unwesentlich, ob es einen „Befehl von Oben“ zur Vertreibung gab, denn jedes Mitglied der Terrorbanden wusste von selbst, was zu tun ist – denn als erstes wurden die eingenommenen Dörfer dem Erdboden gleichgemacht, um eine mögliche Rückkehr ihrer Bewohner zu verhindern.

Bei der Gelegenheit frage ich Sie, warum Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der besagt „Jedermann hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen zu verlassen und in sein Land zurückzukehren“, im Falle der vertriebenen Palästinenser nicht durchgesetzt wird. Die Anerkennung der UN-Resolutionen zum Rückkehrrecht bzw. des Rechtes auf Entschädigung war doch Voraussetzung für die Aufnahme Israels in die UNO.

Sie behaupten, dass „die Juden in Palästina diesen Teilungsplan akzeptiert haben“. Richtig ist, dass die Mehrheit der Zionisten gegen eine Teilung waren. Ben Gurions Eintreten für den Teilungsplan war rein taktischer Natur und „ein Sprungbrett für weitere Expansion“ – wie man bis heute sieht. Der ehemalige Terrorist Menachem Begin erklärte: „Die Zweiteilung unseres Heimatlandes ist ungesetzlich. Sie wird niemals anerkannt werden.“ (Flapan)

Das Arab Higher Committee lehnte den Teilungsplan als ungerecht ab, „mit Gewalt bekämpft“, wie Sie behaupten, ist nur die halbe Wahrheit, denn die Mehrheit der Palästinenser verweigerte sich dem Aufruf des Mufti, der Freiwillige für eine Armee warb. „In der Tat war es so, dass vor der einseitigen Unabhängigkeitserklärung viele palästinensische Persönlichkeiten und Gruppen mit dem Mufti und seiner politischen Partei nichts zu tun haben wollten und diverse Versuche unternahmen, einen Modus vivendi mit den Zionisten zu finden.“ (Flapan)

Als einen traurigen Witz betrachte ich Ihren Einwand, dass Pappe für ein einheitliches Palästina optiert, während "die Mehrheit der Israelis, der Palästinenser und der Völkergemeinschaft insgesamt an der „Zwei – Staaten –Lösung“ festhält und für einen unabhängigen Palästinenserstaat eintritt. Nur: die sogenannte „Weltgemeinschaft“ hat bisher rein gar nichts dafür getan, einen „unabhängigen Palästinenserstaat“ zu errichten, denn sie hat jahrzehntelang geschwiegen zur fortgesetzten israelischen Landnahme, so dass ein „unabhängige Palästinenserstaat“ faktisch unmöglich geworden ist. Wie die zionistischen Besatzer gesteht die sogenannte „Weltgemeinschaft“ den Palästinensern allenfalls Bantustans zu. Seit Beginn der Kolonisierung schaut die sogenannte „Weltgemeinschaft“ -die sich zivilsiert nennt - tatenlos zu, wie die Existenz des palästinensischen Volkes systematisch zerstört und geleugnet wird. Die sogenannte „Weltgemeinschaft“ spricht beständig vom Schutz der Existens Israels, meint aber in Wirklichkeit den Schutz israelischer Expansionspolitik!

Weil Ilan Pappe für einen Boykott israelischer Universitäten eintritt, sehen Sie die „akademische Freiheit“ in Gefahr. Ist das nicht gnadenlos heuchlerisch, wenn man nicht gleichzeitig ganz laut protestiert, wenn „per Militärdekret“ im besetzten Palästina „die Universitäten geschlossen werden – oft monatelang. ..... (Israelische) Soldaten gehen auf den Campus der Universitäten u. richten Verwüstungen an - so in der offenen Universität von Ramallah oder im Landwirtschafts-Kolleg von Tul Karm. Aber das interessiert unsere Universitätsleitungen in keinster Weise. Akademische Freiheit - nur für uns. Und unsere Schülerorganisationen organisieren wilde Demonstrationen gegen Schulgeld, aber wenn es um das Schicksal palästinensischer Schüler geht, die in ihren Häusern eingesperrt sind u. nicht zur Schule können, verhalten sie sich apathisch.“. (Gideon Levy, Haaretz/Znet 2003)

Weder Sie noch die sogenannte „zivilisierte“ Welt hat je laut aufgeschrieen, als die rassistischen Kolonialherren die Palästinenser „auf Diät setzten“ – eine tödliche Diät, wie wir in Gaza sehen!

„Unanständig“ ist nicht Ilan Pappe, sondern das System, das diese Ungerechtigkeiten zulässt und einen seiner fähigsten Köpfe ins Exil nach England treibt.

Kein Friede ohne Gerechtigkeit!

Claudia Karas
Aktionsbündnis für einen gerechten Frieden in Palästina



Rezension von Werner Pirker in 'junge Welt' vom 17.12.2007
"Der 'Plan Dalet' - Ein israelischer Historiker über die ethnische Säuberung Palästinas"


Im Prozeß der Zerstörung Jugoslawiens ist der Begriff »ethnische Säuberungen« ins Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt worden. Das ergab sich objektiv aus der Logik eines entlang ethnischer Frontlinien verlaufenden Bürgerkrieges. In ihrer Deutung durch die antiserbische Allianz aber erschienen ethnische Säuberungen als spezifische Methode einer dem »großserbischen Projekt« geschuldeten Kriegsführung.

Was aber hat die Balkantragödie mit dem Inhalt des hier besprochenen Buches zu tun, dessen Titel »Die ethnische Säuberung Palästinas« lautet? Dessen Autor, der in Großbritannien lebende israelische Historiker Ilan Pape stellt diesen Bezug her, um seine Arbeitshypothese, die die Vertreibung des palästinensischen Volkes aus seinem angestammten Gebiet zum Ausgangspunkt hat, auf der Basis einer »allgemeingültigen Definition« zu entwickeln. Dabei sollte freilich die Tatsache zu denken geben, daß es erst der jugoslawischen Bürgerkriege bedurfte, um ethnische Säuberungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ächten. Das Haager Tribunal demonstriert zudem anschaulich, daß das vorgeblich universelle Prinzip der Verurteilung ethnischen Sauberkeitswahns politischer Opportunität folgte, die sich in einseitiger Schuldzuweisung an jene Partei im jugoslawischen Bürgerkrieg äußert, die auf ihrem Territorium die multinationale Staatsidee Jugoslawiens bis zuletzt verteidigt hat.

Ilan Pape geht es vor allem darum, die Methoden der zionistischen Landnahme und des Besatzungsregimes über die Palästinenser an der internationalen Rechtsauffassung, der zufolge ethnische Vertreibungen als Verbrechen zu beurteilen seien, zu messen. Dabei stellt er fest: »Die allgemeine Definition, worin ethnische Säuberung besteht, trifft fast wortwörtlich auf den Fall Palästina zu.« Schon in seiner Einleitung breitet Pape den »Plan Dalet« der paramilitärischen Terrorgruppe Hagana vom März 1948 aus, der die systematische Vertreibung der angestammten Bevölkerung vorsah: »Großangelegte Einschüchterungen; Belagerungen und Beschuß von Dörfern und Wohngebieten; Niederbrennen der Häuser mit allem Hab und Gut; Vertreibung; Abriß und schließlich Verminung der Trümmer, um eine Rückkehr der vertriebenen Bewohner zu verhindern.« Der Masterplan wurde Punkt für Punkt abgearbeitet. Er bestimmt das israelisch-palästinensische Verhältnis bis heute.

Die Säuberung Palästinas von seinen einheimischen Bewohnern ergab sich zwingend aus der zionistischen Doktrin, der Herstellung eines exklusiv jüdischen Staates. Das »Transferkonzept«, so der Autor, sei von Beginn an »tief im zionistischen politischen Denken verankert« gewesen. Denn die Kolonisierung Palästinas war nicht auf die Ausbeutung der einheimischen Arbeitskraft gerichtet, sondern auf deren Verdrängung. »Unsere Feinde sind die arabischen Bauern«, zitiert der Autor den israelischen Staatsgründer Ben Gurion. Pape verweist auf ein Grundmuster ethnischer Säuberungen: Exakter politischer Planung folgt die »spontane Aktion«, das Massaker.

In der palästinensischen Leidensgeschichte ist Deir Yassin zum Inbegriff zerstörter Existenz geworden. Am 9. April 1948 waren in dem Hirtendorf alle Einwohner zusammengetrieben und unter Dauerfeuer genommen worden: »Auf Zaydan wurde ebenfalls geschossen. Er stand in einer Reihe von Kindern, die die jüdischen Soldaten an einer Wand aufgestellt hatten, um ›nur zum Spaß‹ auf sie zu feuern, bevor sie abzogen. Er hatte Glück, daß er seine Verletzungen überlebte.« Doch Deir Yassin war nur ein Blutbad unter vielen – auch bei der Besetzung der 1967 von Israel eroberten Gebiete kam es in palästinensischen Dörfern zu Massenerschießungen. Der Terror hält bis heute an. Das jüngste Massaker ereignete sich zwischen dem 3. und 15. April 2002 in der Stadt Dschenin.

Ilan Pape tritt für die volle Wiederherstellung der nationalen Rechte der Palästinenser ein. Das Recht auf Rückkehr betrachtet er als unveräußerlich. Eine an einer gerechten Lösung des Nahostkonflikts orientierte Politik, so seine zentrale These, müsse an der Wurzel des Problems ansetzen. Diese liege nicht in der Besetzung palästinensischer Gebiete im Ergebnis des Sechstagekrieges 1967, sondern in den Gründungsvoraussetzungen des zionistischen Staates. Ohne Überwindung der »Nakba«, der palästinensischen Katastrophe von 1948, könne es keine dauerhafte Friedenslösung geben. In der Zweistaatenlösung sieht der Autor eine für die Palästinenser tödliche Falle, da diese die Logik der gewaltsamen ethnischen Separation für alle Zeiten festschreiben würde. Die nach den Vereinbarungen von Oslo 1993 forcierte jüdische Besiedlung der besetzten Gebiete habe das Wesen dieses Befriedungsversuches bloßgestellt. In der Roadmap für einen Nahostfrieden sei die israelische Position dann »uneingeschränkt übernommen« worden. Nicht minder kritisch beurteilt Pape die Genfer Vereinbarungen zwischen den »Friedenskräften« in Israel und Palästina von 2003. Er schreibt: »So merkwürdig es klingen mag, sicherte die palästinensische Seite bei den Genfer Vereinbarungen die Anerkennung Israels als jüdischen Staat zu und erklärte sich damit bereit, die gleiche Politik zu billigen, die Israel in der Vergangenheit betrieben hat, um die jüdische Majorität um jeden Preis zu erhalten – selbst ethnische Säuberungen. Die »Festung Israel« sei »das größte Hindernis für einen Frieden in Palästina«.

Der israelische Historiker spricht die Frage des Existenzrechtes Israels nicht direkt an. Aus seinen Ausführungen geht aber deutlich hervor, daß er den Staat Israel in seiner zionistischen Existenzform ablehnt. So wie der Apartheid-Staat Südafrika seine Existenz verwirkt hat, wird auch der Zionismus nicht ewig existieren. Darin knüpft Ilan Pape seine Hoffnung, daß einmal »der Frieden in den zerrissenen Ländern Palästina und Israel Fuß fassen« werde.

Quelle: jungewelt.de

Weitere Rezension:
Die Wiedergeburt der Claire Sterling
Zu einer Veröffentlichung von Regine Igel über Terrorismus und Geheimdienste in Ausgabe 10/07 der 'Blätter für deutsche und internationale Politik' - kritisch betrachtet
Mit Terror den Weg zu mehr Demokratie torpedieren
Zu einer Veröffentlichung von Regine Igel über Terrorismus und Geheimdienste in Ausgabe 10/07 der 'Blätter für deutsche und internationale Politik' - positiv betrachtet

Alle Rezensionen im Überblick:
Fichtners September-Lüge
Andreas Neumann über den Artikel 'Mythen - Die September-Lüge' von Ullrich Fichtner im 'Spiegel', Ausgabe 42/2002
WDR-Fernsehen: "Aktenzeichen 11.9. ungelöst"
Über einen Film von Willy Brunner und Gerhard Wisnewski im WDR Fernsehen, 20.6.2003
Gerhard Wisnewski: "Operation 9/11 - Angriff auf den Globus"
Der 11. September: eine Verzweifelungstat - Über ein Buch von Gerhard Wisnewski, Knaur 2003
Bröckers/Hauß: "Fakten, Fälschungen und die unterdrückten Beweise des 11.9."
Anregung zum eigenen Denken - Über das Buch von Mathias Bröckers und Andreas Hauß, Zweitausendeins 2003
Eric Hufschmid: "Painful Questions - Schmerzhafte Fragen - Eine Analyse der Attacke vom 11. September"
Über die deutsche Ausgabe des Buches von Eric Hufschmid, August 2003
Andreas von Bülow: "Die CIA und der 11. September - Internationaler Terror und die Rolle der Geheimdienste"
Über das Buch von Andreas von Bülow, 2003
Panorama: 'Meisterwerk' der Manipulation
Über den Beitrag 'Juden, BKA und CIA - Absurde Verschwörungstheorien zum 11. September' in der ARD-Sendung 'Panorama' vom 21.8.2003
RadioEins: Amoklauf eines 'Top'-Journalisten
"Eins ist klar - der Mittwochskommentar mit Hans Leyendecker", Beitrag im Rahmen der Sendung 'Der schöne Morgen' in RadioEins am 27.8.2003
Monitor: "Irak-Krieg und 11. September - Das Lügengebäude der US-Regierung"
Über den Fernsehbeitrag von Karin Führ, Georg Restle und John Goetz in der ARD-Sendung 'Monitor' vom 28.8.2003
Spiegel: Der Angriff auf die Köpfe wird intensiver
Über die 'Spiegel'-Titelgeschichte von Dominik Cziesche, Jürgen Dahlkamp, Ulrich Fichtner, Ulrich Jaeger, Gunther Latsch, Gisela Leske und Max F. Ruppert vom 8.9.2003
ARD: Maischberger als Baustein der Diffamierungskampagne
Über das Gespräch von Sandra Maischberger mit Andreas von Bülow in der ARD-Sendung 'Menschen bei Maischberger' am 9.9.2003
WDR-Fernsehen: Versuch der Demontage eines kritischen Journalisten
Über die Diskussionssendung 'Täuschung oder Wahrheit? - Verschwörungstheorien zum 11. September ' mit Gerhard Wisnewski, Hans Leyendecker und zahlreichen 'Experten' im WDR-Fernsehen am 10.9.2003
Panorama: Fortsetzung des 'Meisterwerks' der Manipulation
Über den Beitrag 'Hetze gegen PANORAMA - Reaktionen auf Beitrag über Verschwörungstheorien' von Volker Steinhoff in der ARD-Sendung 'Panorma' vom 11.9.2003
ARD: "Töten, wenn mein Land mich schickt"
Über ein aufschlußreiches Propagandawerk - über den Film '11. September - Die letzten Stunden im World Trade Center' von Gédéon Naudet und Jules Naudet - ausgestahlt von der ARD am 11.9.2003
arte: Die CIA und der 11. September
'Ein Krieg nach dem anderen' - Über die dritte Folge der arte-Sendereihe 'Die Geschichte der CIA' von William Karel - ausgestahlt am 22.10.2003
Spiegel-TV: Der Krieg der Medien im 21. Jahrhundert
Über den Beitrag 'Die Geständnisse der Terroristen - das geheime Propagandavideo der al-Qaida' in Spiegel-TV vom 26.10.2003
Spiegel: Phantome aus dem Off produzieren wertlose Geständnisse
Gerhard Wisnewski über die Spiegel-Titel-Story vom 27.10.2003
James Nachtwey mutiert zu Leni Riefenstahl
Der Fotograf James Nachtwey in 'Time' vom 29.12.2003 und in der gleichzeitig stattfindenden Ausstellung 'War Photographer' in Berlin
Als wäre er ein Produkt der CIA
Über den Film 'Bin Laden auf den Fersen' von Mohammed Sifaoui, ausgestrahlt am 16.2.2004 im WDR-Fernsehen im Rahmen der Sendereihe 'Die Story'
arte: Offener Aufruf zur Zensur
Über den arte-Themenabend von Daniel Leconte mit dem Titel 'Verschwörungstheorien - das jüngste Gerücht' mit der Sendung 'Der 11. September fand nicht statt' von Barbara Necek und Antoine Vitkine, ausgestrahlt am 13.4.2004
Gerhard Wisnewski: "Mythos 9/11 - Der Wahrheit auf der Spur"
Erdrückende Beweislast - über das zweite Buch von Gerhard Wisnewski in Sachen 11. September
Monitor: im Fahrwasser von SpiegelTV
Über den Beitrag 'Mit Computer und Kalaschnikov - Der heilige Krieg im Internet' von Asiem el Difraoui, Markus Schmidt und Markus Zeidler in der ARD-Sendung 'Monitor' vom 9.9.2004
Photokina: Einblicke in die Funktionsweise der Machtapparate
Eine Betrachtung zur Ausstellung über die Kriegsberichterstattung der Agentur VII im Rahmen der 'Visual Gallery', Photokina, Köln 2004
Gerhard Paul: Gespaltene Wahrnehmung
Über das Buch 'Bilder des Krieges - Krieg der Bilder' von Gerhard Paul
Monitor: Nicht Angegriffene bezeichnen sich als angegriffen und greifen an. Warum?
Über die Beiträge 'Kein Geld mehr für Arbeit gegen Rechtsextreme' und 'Bush-Anhänger: die unterdrückte Minderheit' im ARD-Magazin 'Monitor' vom 24.2.2005
Peter Bürger: "Kino der Angst. Terror, Krieg und Staatskunst aus Hollywood"
Über eine Studie der kriegspropagandistischen US-Filme der letzten 20 Jahre, erschienen 2005
Ein Feuerwerk der Dummheit und Geschichtslosigkeit
Über den am 6.1.2006 in der ARD ausgestrahlten Film 'Rendezvous mit dem Tod: Kennedy und Castro' von Wilfried Huismann und Gus Russo über den Mord an John F. Kennedy und die Beziehung zwischen dem angeblichen Mörder Lee Harvey Oswald und Kubas Präsident Fidel Castro, 18.1.2006
Horst Schäfer: "Im Fadenkreuz: Kuba"
Blockaden, Überfälle, Sabotageakte, Mordunternehmen und andere Terrorakte - über ein Buch von Horst Schäfer zur Politik der USA gegenüber Kuba, 22.1.2006
Eine Kraft aus dem Nichts - Schießbudenaufbau setzt physikalische Gesetze außer Kraft
Anmerkungen zur TV-Produktion 'Das Kennedy-Attentat - Neue Erkenntnisse', in deutsch ausgestrahlt bei n24 am 22.11.2004, produziert von 'Medstar Television' für 'Court TV' zum 40. Jahrestag des Mords an JFK (22.11.2003)
Das Wickert-Syndrom
Über einen Vorgang im Juni 2006 in Zusammenhang mit einer Rezension zum Film 'Flug 93'
Wider die ideologische Kontrolle
Norman G. Finkelstein und sein unfreiwilliger, hochaktueller Kommentar zu Israels neuem Krieg - Eine Betrachtung zu seinem 2006 in deutsch erschienenen Buch 'Antisemitismus als politische Waffe'
Protokoll des Grauens liefert brisantes Beweismaterial
Eine Analyse des Films 'Protokoll des Grauens' von Jonathan Towers über die Anschläge vom 11. September 2001, ausgestrahlt im ZDF am 17.8.2006
Nummer 7 - Make it happen on purpose
Wie am 5. Jahrestag des 11. September 2001 im Fernsehen über das World Trade Center Gebäude 7 berichtet wurde - mit dem Artikel 'Der erbitterte Streit um den 11. September' von Daniele Ganser
Geschichte aus dem Blickwinkel der Henker - oder Betrachtungen zum Holocaust
Eine Polemik anläßlich des Erscheinens der deutschen Ausgabe von Band 1 der 'Geschichte des amerikanischen Volkes' von Howard Zinn - 20.1.2007
Jürgen Elsässer: Auf den Pfaden der 9/11-Propaganda
Besprechung des Buches 'Wie der Dschihad nach Europa kam' von Jürgen Elsässer - 12.8.2007
Ein Buch, das mancher gerne vom Markt nehmen würde
Betrachtungen zu Gerhard Wisnewskis Buch 'Verschlußsache Terror. Wer die Welt mit Angst regiert' - 22.8.2007
Mythos und Wahrheit
Der 11. September zum sechsten Jahrestag im ZDF und ORF - 18.9.2007
Wenn die Leugnung der Nakba unter Strafe gestellt wäre
Gedanken zum Buch 'Die ethnische Säuberung Palästinas' von Ilan Pappe
Die Wiedergeburt der Claire Sterling
Zu einer Veröffentlichung von Regine Igel über Terrorismus und Geheimdienste in Ausgabe 10/07 der 'Blätter für deutsche und internationale Politik' - kritisch betrachtet
Mit Terror den Weg zu mehr Demokratie torpedieren
Zu einer Veröffentlichung von Regine Igel über Terrorismus und Geheimdienste in Ausgabe 10/07 der 'Blätter für deutsche und internationale Politik' - positiv betrachtet
9/11-Desinformation und der Weg nach Auschwitz
Antworten von Jürgen Elsässer auf kritische Fragen zu seinem Buch 'Terrorziel Europa'
Feindbild Haider zerstört
Betrachtung zu Schlüsselargumenten in Gerhard Wisnewskis Buch 'Jörg Haider - Unfall, Mord oder Attentat?' - von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann - 10.8.2009
Querfront als Blitzableiter
Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann zu den Artikeln, die unter dem Motto 'Wer stoppt die Querfront?' im Oktober 2010 in der Zeitschrift 'Geheim' erschienen sind - 16.11.2010
Was steckt hinter dem Oktoberfest-Attentat? Gladio?
Anmerkungen von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann zur arte-Sendung "Gladio - Geheimarmeen in Europa", ausgestrahlt am 16.2.2011