Frankfurt, 20.7.2010 - 'Humanität und Terrorismus' - Diskussion mit Ted Honderich, Georg Meggle und Moshe ZuckermannBilder

Ist der Begriff Terror ein Bewußtseinstrojaner?

Von der Diskussion 'Humanität und Terrorismus' angeregte Gedanken - von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Vor einer moralischen Bewertung sollten wir unterscheiden und definieren:
  • Vom Völkerrecht gedeckter Widerstand gegen einen unrechtmäßigen Zustand, der von den für den unrechtmäßigen Zustand Verantwortlichen in der Regel als Terror diskreditiert wird (z.B. Palästina)

  • Terror (von den Urhebern meist als Widerstand oder Freiheitskampf hingestellt) zur Destabilisierung von Staaten, die imperialistischen Machtinteressen im Wege stehen (z.B. Iran)

  • Terror unter falscher Flagge, der zum Aufbau von Feindbildern und zur Legitimierung von Kriegen dem 'Feind' in die Schuhe geschoben wird (sehr wahrscheinlich z.B. 9/11 oder 7/7)

  • offen geführter Krieg, der von den Krieg führenden Kräften in der Regel nicht als Terror bezeichnet wird, aber sich nichtsdestotrotz in erster Linie gegen Zivilisten richtet (z.B. Hiroshima/Nagasaki, Kriege gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak oder Gaza)

  • verdeckt geführter Krieg, der von den Krieg führenden Kräften in der Regel dem 'Feind', gegen den der verdeckte Krieg geführt wird, als Terror angelastet wird (z.B. Tschetschenien)

  • All dies ist bis auf die Variante Widerstand unseres Erachtens staatlichen Ursprungs und (moralisch) ohne wenn und aber (als Terror) zu verurteilen. Das führt unseres Erachtens zu der ganz wesentlichen Erkenntnis, daß Terror weniger 'Krieg der Schwachen' ist als vielmehr bewußt eingesetztes Mittel zur Durchsetzung von Machtinteressen.

    Es stellt sich die Frage, inwieweit der 'Laborbegriff' Terror von uns (außerhalb philosophischer Analysen) überhaupt verwendet werden sollte. Und wenn wir ihn (statt bisher üblicher anderer Begriffe, z.B. Revolution oder Freiheitskampf, etc., ...) verwenden: ob wir dann nicht Gefahr laufen, Opfer eines Bewußtseinstrojaners zu werden? Vom Völkerrecht gedeckter Widerstand darf jedenfalls nicht als Terror bezeichnet werden.